01 In diesem Kapitel schauen wir uns Lohn und Gehalt an. Generell sind alle Angaben und Zahlen ohne Gewähr. Kommentare in dem Video mit Fragen und Anmerkungen sind willkommen. 02 Dafür benötigen wir ein Szenario mit einer Persona. Sie sind fünfundzwanzig Jahre alt, frischer Absolvent und Bachelor of Science der Informatik. Sie wohnen in Mannheim in Baden-Württemberg. Sie sind alleinstehend und haben daher die Steuerklasse eins. Sie haben keine Kinder. Sie gehören zu keiner Kirche an. In Baden-Württemberg und Bayern beträgt die Kirchensteuer übrigens acht Prozent von der Einkommensteuer, in den anderen Bundesländern neun Prozent. 03 Also herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Job! Die Durchschnittsgehälter von Informatikern sind hier schon etwas veraltet, die Statistik ist aus dem Jahr zweitausend-sechzehn. Aber fünfundvierzigtausend Euro als Mittelwert ist eine sinnvolle Zahl. 04 Sie haben es geschafft, als Einstiegsgehalt fünfundvierzigtausend Euro brutto pro Jahr zu verhandeln. Dieses Gehalt ist "all inclusive", es gibt also kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld extra. Nach einem Jahr soll ein Gespräch statt finden, bei dem nachverhandelt werden kann. Fünfundvierzigtausend Euro brutto pro Jahr geteilt durch zwölf Monate ergibt dreitausend-siebenhundertfünfzig Euro brutto pro Monat. Sie fragen sich nun: Wie viel Geld habe ich nun ab jetzt zum Leben? Was habe ich real netto raus? 05 Betrachten wir zunächst den Fall, dass Sie für diesen Bruttolohn bei einem Unternehmen angestellt sind. 06 Ein Angestellter ist eine Person, die in einem Arbeitsverhältnis steht und für ein Unternehmen oder eine Organisation arbeitet. Sie erhält ein regelmäßiges Gehalt und ist den Weisungen des Arbeitgebers unterworfen. Angestellte haben einen Arbeitsvertrag, der ihre Rechte und Pflichten regelt. Sie sind sozialversicherungspflichtig, das heißt, es werden Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgeführt. Zu jeder dieser Versicherungen gibt es einzelne Videos, deren Links Sie unten in der Videobeschreibung finden. 07 Ihre Daten geben wir in einen Lohnsteuerrechner ein, basierend auf dem Bruttolohn von dreitausend-siebenhundertfünfzig Euro und alles zum Stand des Jahres zweitausendvierundzwanzig. Sie zahlen dann jeden Monat verpflichtend neun-komma-drei Prozent von dem Bruttolohn in die gesetzliche Rentenversicherung ein, also dreihundertachtundvierzig Euro und fünfundsiebzig Cent. Sie zahlen jeden Monat verpflichtend eins-komma-drei Prozent von dem Bruttolohn in die Arbeitslosenversicherung ein, also achtundvierzig Euro und fünfundsiebzig Cent. Sie zahlen jeden Monat verpflichtend sieben-komma-drei Prozent von dem Bruttolohn in die gesetzliche Krankenversicherung ein, also zweihundertdreiundsiebzig Euro und fünfundsiebzig Cent. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag von null-komma-acht Prozent des Bruttolohns für die Krankenversicherung, also nochmals dreißig Euro. Und Sie zahlen jeden Monat verpflichtend zwei-komma-drei Prozent von dem Bruttolohn in die Pflegeversicherung ein, also nochmals sechsundachtzig Euro und fünfundzwanzig Cent. So werden Ihnen als Arbeitnehmer für alle Sozialversicherungen insgesamt siebenhundert-siebenundachtzig Euro und fünfzig Cent abgezogen. Davon wird dann noch die Lohnsteuer abgezogen, die komplizierter berechnet wird. Dazu finden Sie auch ein separates Video auf meinem Kanal. Die Lohnsteuer beträgt in diesem Fall vierhundert-dreiundneunzig Euro und dreiundachtzig Cent. Von ihren dreitausend-siebenhundertfünfzig Euro bleiben ihnen als Angestellter dadurch noch zweitausend-vierhundertundachtundsechzig Euro und siebenundsechzig Cent netto zum Leben übrig. Übrigens: Sie kosten Ihrem Arbeitgeber nicht nur dreitausend-siebenhundertfünfzig Euro im Monat. Denn bei allen Sozialversicherungsbeiträgen sind zusätzlich Arbeitgeberanteile fällig, die Sie als Arbeitnehmer gar nicht wahrnehmen. Ihren Arbeitgeber kosten Sie in diesem Fall viertausend-fünfhundertfünfzehn Euro, also nochmals siebenhundert-fünfundsechzig Euro mehr. 08 Nun nehmen wir an, dass Sie denselben Bruttolohn erhalten. Sie sind aber kein Angestellter, sondern Landesbeamter in Baden-Württemberg. 09 Ein Beamter ist eine Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht. Beamte arbeiten für den Staat, sei es auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene. Sie sind nicht sozialversicherungspflichtig, sondern erhalten ihre Versorgung durch ein eigenes Versorgungssystem. Beamte haben besondere Rechte und Pflichten, darunter eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn und eine erhöhte Arbeitsplatzsicherheit. Im Gegenzug sind sie verbeamtet und haben eine Pflicht zur lebenslangen Amtsausübung. 10 Ein Beamter zahlt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, er erhält statt dessen eine Pension vom Staat. Ein Beamter zahlt keine Arbeitslosenversicherung, da er nicht arbeitslos werden kann. Ein Beamter erhält mit seiner Familie Beihilfe und kann den Differenzbetrag zu einer Krankenvollversicherung über eine private Krankenversicherung und eine private Pflegeversicherung abdecken. Als junger Alleinstehender würde er dies sehr wahrscheinlich auch tun. 11 Ein Beamter kann sich aber auch freiwillig gesetzlich krankenversichern, wenn er eine Ehe mit vielen Kindern plant oder hat oder Vorerkrankungen hat. In diesem Fall muss er auch die Arbeitgeberbeträge der Krankenversicherung zahlen. Es sei denn, dass sein Dienstherr dem sogenannten Hamburger Modell beigetreten ist: Dann kann der Beamte (und seine Familie) auf die Beihilfe dauerhaft verzichten und dafür zahlt der Dienstherr die Arbeitgeberbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung und des Zusatzbeitrags. Den Arbeitgeberanteil der Pflegeversicherung muss der Beamte dann aber selbst tragen. Zur Vergleichbarkeit der Leistungen gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass Sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. 12 Geben wir dieselben Daten nun für einen Beamten in den Lohnsteuerrechner ein, so erhalten Sie erst einmal einen Nettobetrag von zweitausend-siebenhundertsiebenundfünfzig Euro und siebzehn Cent. Die Arbeitgeberanteile des Lohnsteuerrechners sind nun nicht mehr korrekt. Denn aufgrund der freiwilligen Krankenversicherung müssen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung vollständig selbst zahlen. Dadurch werden nochmals dreiundsechzig Euro und fünfundsiebzig Cent vom Bruttolohn abgezogen, so dass noch zweitausendsechshundert-dreiundneunzig Euro und zweiundvierzig Cent netto als Landesbeamter übrig bleiben. Die gesetzliche Rentenversicherung fehlt ja auch völlig und die Kosten für zukünftige Pensionszahlungen seitens des Landes sind hier nicht berücksichtigt. 13 Vergleichen wir nun den Landesbeamten mit einem Angestellten. Zweitausendsechshundert-dreiundneunzig Euro und zweiundvierzig Cent minus zweitausend-vierhundertundachtundsechzig Euro und siebenundsechzig Cent ergibt zweihundert-vierundzwanzig Euro und fünfundsiebzig Cent jeden Monat mehr netto vom brutto für den Beamten. Der Beamte spart insbesondere den Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe circa dreihundertfünfzig Euro pro Monat. Seine Pension wird aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit höher sein als die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die mittelfristigen Aufstiegschancen sind bei Beamten vielleicht geringer als bei Angestellten, insbesondere in der Informatik. Der Job ist dafür jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit sicherer. In manchen Berufsfeldern gibt es vielleicht keine Möglichkeit der Verbeamtung oder die Stellen sind extrem selten. 14 Zuletzt vergleichen wir diesen Bruttolohn noch mit der Tätigkeit eines Freiberuflers. 15 Ein Freiberufler ist eine Person, die selbstständig arbeitet und dabei keine gewerblichen Tätigkeiten ausübt. Freiberufler bieten ihre Dienstleistungen meist auf Grundlage besonderer Qualifikationen oder künstlerischer Fähigkeiten an. Typische Beispiele für Freiberufler sind Ärzte, Anwälte, Architekten, Künstler und Berater. 15b Als Berater kann auch ein Informatiker durchaus tätig sein. 16 Freiberufler unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, sondern müssen selbst für ihre Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sorgen. Freiberufler unterliegen in der Regel einer einfachen Buchführung und haben keine Gewerbesteuerpflicht. 17 Freiberufler sind nicht verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Eine Ausnahme gilt für Freiberufler in Bildungs- und Pflegeberufen. Freiberufliche Künstler und Publizisten sowie kammerpflichtige Freiberufler sind anderweitig abgesichert. Freiberufler müssen sich statt dessen selbst um ihre Rentenversicherung kümmern. Dabei sind sie flexibler und können zum Beispiel auch über ETFs eine eigene, effiziente Aktienrente aufbauen. Sie können auch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Zur Vergleichbarkeit der Leistungen gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass Sie den Arbeitnehmerbeitrag und fünfzig Prozent des Arbeitgeberbeitrages für eine private Altersvorsorge verwenden. 18 Freiberufler sind nicht verpflichtend in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie versichern sich in der Regel privat, insbesondere als junger Alleinstehender. Sie können sich aber auch freiwillig gesetzlich krankenversichern, wenn Sie eine große Familie haben oder planen und oder Vorerkrankungen haben. Sie haben aber kein Anrecht auf Beihilfe wie ein Beamter; auch eine Art von pauschaler Beihilfe existiert nicht. Sie müssen also alle Beiträge selbst zahlen, auch die Arbeitgeberbeiträge. Zur Vergleichbarkeit der Leistungen gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass Sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. 19 Freiberufler sind nicht verpflichtend in der Arbeitslosenversicherung versichert. Die Definition der Arbeitslosigkeit ist auch sehr schwer, wenn Sie mal ein oder zwei Monate keine Aufträge haben. Sie können eine freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb von drei Monaten nach Beginn der freiberuflichen Tätigkeit beantragen. Sie müssen dann auch die Arbeitgeberbeiträge tragen. Zur Vergleichbarkeit der Leistungen gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass Sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen oder dass Sie diese Beiträge beiseite legen und ansparen, wenn Sie einmal weniger oder sogar keine Aufträge haben. 20 Wenn wir diese Daten nun wieder in den Lohnsteuerrechner eingeben, so kommen wir zunächst wieder auf zweitausend-siebenhundertsiebenundfünfzig Euro und siebzehn Cent Nettolohn. Als Freiberufler haben Sie keinen Arbeitgeber, der Arbeitgeber sind sie selbst. Mit allen seinen Arbeitgeberanteilen zur Krankenversicherung mit Zusatzbeitrag sowie zur Pflegeversicherung. Dadurch sind zweihundertdreiundsiebzig Euro und fünfundsiebzig Cent, nochmals dreißig Euro und nochmals dreiundsechzig Euro und fünfundsiebzig Cent abzuziehen. So kommen wir auf zweitausenddreihundert-neunundachtzig Euro und siebenundsechzig Cent. 21 Davon wollen Sie eine eigene Altersvorsorge aufbauen mit den Arbeitnehmerbeiträgen und fünfzig Prozent der Arbeitgeberbeiträgen eines Angestellten. Danach bleiben Ihnen noch eintausendachthundert-sechsundsechzig Euro und fünfundfünfzig Cent übrig. Davon wollten Sie noch gegen temporäre Arbeitslosenversicherung vorsorgen, indem Sie sich entweder selbst freiwillig versichern oder die Beiträge zurücklegen: Dann bleiben ihnen letztlich noch eintausendsiebenhundert-neunundsechzig Euro und fünf Cent zum Leben übrig. 22 Vergleichen wir nun abschließend den Freiberufler mit dem Beamten und dem Angestellten. 23 Von dreitausend-siebenhundertfünfzig Euro brutto pro Monat bleiben Ihnen in unserem Szenario noch zweitausend-vierhundertundsachtundsechzig Euro und siebenundsechzig Cent zum Leben (also für die Miete, Auto, Essen, Internet und Handy, Kleidung und so weiter) übrig, wenn Sie Angestellter sind. Es bleiben circa sechsundsechzig Prozent vom Bruttolohn übrig und vierunddreißig Prozent werden abgezogen. 24 Als Landesbeamter in Baden-Württemberg bleiben Ihnen zweitausendsechshundert-dreiundneunzig Euro und zweiundvierzig Cent netto zum Leben übrig. Es bleiben circa zweiundsiebzig Prozent übrig und es werden achtundzwanzig Prozent abgezogen. 24b Sie haben als Beamter jeden Monat zweihundert-vierundzwanzig Euro und fünfundsiebzig Cent mehr netto übrig als ein Angestellter. 25 Es bleiben eintausendsiebenhundert-neunundsechzig Euro und fünf Cent zum Leben übrig, wenn Sie Freiberufler sind. Es bleiben circa siebenundvierzig Prozent übrig und es werden dreiundfünfzig Prozent abgezogen. Sie haben als Freiberufler jeden Monat fast siebenhundert Euro weniger netto übrig als ein Angestellter. Sie haben als Freiberufler jeden Monat über neunhundert Euro weniger netto übrig als ein Beamter. 26 Das waren die Zahlen aus unserem Szenario. Die Zahlen sind von den Leistungen jedoch nicht hundertprozentig vergleichbar. Beamte und Freiberufler sind in der Regel privat krankenversichert. Diese Beiträge sind beispielsweise anfangs gering, können im Alter aber stark ansteigen. Und es sind drei völlig verschiedene Arten zu arbeiten. Manche schätzen die Freiheit als Freiberufler und werden Millionär. Manche beginnen als Angestellter und streben ins Top-Management. 27 Insbesondere ist der Status eines Angestellten oder eines Beamten zu einem Freiberufler nicht so ganz vergleichbar, da Sie als Freiberufler sehr viel mehr steuerlich absetzen können. höhere Kosten für die Steuerberatung haben. Unter Umständen sind Sie doch gewerblich tätig und nicht freiberuflich. Dann müssen Sie gegebenenfalls noch Mitglied einer Kammer (zum Beispiel der IHK) sein und müssen noch Gewerbesteuer zahlen. Sie brauchen noch Kompensation für Urlaub und Krankenstand. Während der Zeit für die Akquise von neuen Kunden oder Aufträgen und für Verwaltungstätigkeiten als Freiberufler kein Gehalt erhalten. Eine andere Art der Haftung von dem haben, was Sie da eigentlich produzieren oder tun. Wie gesagt, alle Angaben ohne Gewähr; Sie können gern nachrechnen und verbessern! Als was würden Sie gern arbeiten? Was sind besondere Vorzüge oder Nachteile, die noch zu erwähnen sind? Ich freue mich über Kommentare!